Abrechnungsmöglichkeiten
der vertragspsychotherapeutischen Leistungen für Erwachsene mit gesetzlichen Krankenkassen AOK, Betriebskrankenkassen z.B. IKK. etc. Ersatzkassen HKK, TK, BEK, DAK. etc.
oder
Beihilfestellen und vielen privaten Krankenversicherungen.
Antragsverfahren
Ein Antragsverfahren ist für Patientinnen und Patienten vorgesehen, deren Behandlung von einer gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden soll. Der genaue Ablauf kann in der Praxis erfragt werden.
Für privat Krankenversicherte gilt, dass sie sich bei Ihrer Kasse informieren, ob in Ihrem Tarif Psychotherapie mit versichert ist und in welchem Umfang. In den meisten Fällen bin ich berechtigt, mit privaten Kassen und der Beihilfe abzurechnen.
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